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Bauträger und Umsatzsteuer – angekommen im Haftungsprozess gegen den Steuerberater
OLG Köln (16 U 113/21) verneint Schadensersatzanspruch des Bauträgers trotz pflichtwidrigen Verhaltens des Steuerberaters
Die umsatzsteuerliche Behandlung sog. Bauträgerfälle (Erbringung von bauwerksbezogenen Leistungen durch Bauunternehmer an Bauträger) war nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Jahr 2013 (, NWB PAAAE-50006) für die Zukunft geklärt, aber für bereits abgeschlossene Fälle zunächst unsicher. Auf der steuerrechtlichen Grundlage der Regelungen in § 27 Abs. 19 UStG hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtslage auch in zivilrechtlicher Hinsicht zwischen dem Bauunternehmer und dem Bauträger geklärt. Auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hat das , NWB HAAAJ-33536) im vergangenen Jahr entschieden, dass dem Bauträger mangels eines Schadens kein Schadensersatzanspruch gegen seinen Steuerberater zusteht, wenn dieser verspätet Einspruch gegen die Ablehnung der Rückzahlung der Umsatzsteuer an den Bauträger eingelegt hat.
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I. Bauträger und Umsatzsteuer – eine langwährende Geschichte
[i]BFH-Urteil hätte erhebliche Auswirkungen auf die Praxis gehabtZunächst hatte der BFH (V R 37/10) entschieden, dass bei Erbringung von Bauleistungen durch Bauunternehmen an einen Bauträger dieser als Leistungsempfänger nicht nach § 13b UStG zum Steu...