Online-Nachricht - Donnerstag, 16.02.2023

Hinweisgeberschutz | Kommission verklagt Deutschland

Die Europäische Kommission hat am beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem EuGH zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.

Hierzu führt die EU-Kommission u.a. weiter aus:

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgebern unabhängig davon, ob sie in Behörden oder in Unternehmen tätig sind, geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden. Der Hinweisgeberschutz muss sowohl intern (innerhalb einer Organisation) als auch extern (Meldung an die zuständige Behörde) gewährleistet sein. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen.

Die Richtlinie ist von entscheidender Bedeutung für die Durchsetzung des Unionsrechts in mehreren wichtigen Politikbereichen, in denen Verstöße gegen das Unionsrecht dem öffentlichen Interesse schaden können. Das Augenmerk gilt dabei insbesondere dem Umweltschutz, dem öffentlichen Beschaffungswesen, den Finanzdienstleistungen, der nuklearen Sicherheit, der Produktsicherheit und dem Schutz der finanziellen Interessen der Union.

Im Januar 2022 richtete die Kommission Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedstaaten wegen nicht fristgerechter Umsetzung und Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen an die Kommission. Darüber hinaus übermittelte sie im Juli 2022 mit Gründen versehene Stellungnahmen an 15 Mitgliedstaaten, die noch keine vollständige Umsetzung mitgeteilt hatten. Im September 2022 folgten Stellungnahmen an vier weitere Mitgliedstaaten.

Da die Antworten von acht Mitgliedstaaten auf die Stellungnahmen der Kommission nicht zufriedenstellend waren, hat die Europäische Kommission beschlossen, diese Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAJ-33919