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NWB Nr. 8 vom Seite 537

Zufluss nicht ausgezahlter Zinsansprüche i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG

BFH zur Anerkennung von Zuflussfiktionen ohne tatsächlichen Geldfluss

Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr und Michael Casper

[i]BFH, Urteil v. 12.7.2022 - VIII R 18/19, NWB FAAAJ-29219 Für Privatgläubiger und Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, stellt der Zuflusszeitpunkt von Einnahmen und Ausgaben nach § 11 EStG eine Kernvorschrift dar, welche über das Kalenderjahr der Ertragsbesteuerung entscheidet. Häufig werden zivilrechtlich entstandene Zinsansprüche, insbesondere bei nahe stehenden Personen, nicht ausgezahlt, sondern nur lediglich buchmäßig in den Büchern des Schuldners als Schuldverpflichtung erfasst. In der Praxis stellt sich die Frage, ob auch in diesen Fällen ein Zufluss i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG anzunehmen ist. Mit dieser Fragestellung befasste sich jüngst der VIII. Senat des , NWB FAAAJ-29219).

I. Begriff des Zuflusszeitpunkts nach § 11 EStG

[i]Langenkämper, Zufluss-Abfluss-Prinzip, infoCenter, NWB YAAAB-05702 Werden Gewinneinkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt oder liegen Überschusseinkünfte vor (gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 EStG gelten für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit diesbezüglich § 38a Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG), kommt dem Zuflusszeitpunkt der Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG eine hohe Praxisbedeutung für die Bestimmung des Kalenderjahres, in dem die Besteuerung erfolgt, zu. Regelungsinhalt dieser Rechtsnorm ist die zeitliche Z...

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