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Zum Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
Der in den Vorschriften der UStDV geregelte Beleg- und Buchnachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung ist im Ergebnis ein durch die Finanzverwaltung widerlegbarer Anscheinsbeweis. Der die Steuerbefreiung beanspruchende Unternehmer trägt nach den allgemeinen Grundsätzen die materielle Feststellungslast (Beweislast) für die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der § 4 Nr. 1 Buchst. b und § 6a Abs. 1 UStG. Die für ihn zuständige Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Unternehmers ein Auskunftsersuchen an die Finanzverwaltung im Zuständigkeitsbereich des vermeintlichen Abnehmers der innergemeinschaftlichen Lieferung zu stellen. Überlässt der Unternehmer die Beförderung der Ware dem Abnehmer, trägt er damit immer das Risiko für die Richtigkeit der Behauptung des von ihm als Vertragspartner aufgezeichneten Abnehmers, die Ware tatsächlich für sein Unternehmen in das Gemeinschaftsgebiet zu befördern.
I. Leitsätze (amtlich)
Der Buch- und Belegnachweis ist ein durch die Finanzbehörde mit allen Beweismitteln widerlegbarer Anscheinsbeweis.
Der Belegnachweis für die Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a UStG kann bis zum Schluss der mündli...