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NWB Nr. 7 vom Seite 445

Das Sozialversicherungsrecht 2022 im Überblick

Andreas Hartmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 488Im Jahr 2022 gab es auch für Steuerberater relevante Neuigkeiten im Sozialversicherungsrecht. Der Beitrag gibt einen Überblick über Gesetzesreformen, Rundschreiben und sozialgerichtliche Entscheidungen.

Gesetzgebung

[i]Entgeltgeringfügigkeitsgrenze wurde erhöhtDie Grenze der Entgeltgeringfügigkeit wurde zum auf 520 €/mtl. erhöht, so dass die Jahresentgeltgrenze nun 6.240 € beträgt. In nur noch zwei Kalendermonaten (bisher drei) darf der Minijobber höchstens 1.040 € verdienen, solange die Überschreitung unvorhersehbar war. Zu demselben Stichtag wurde die Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich von früher 1.300 €/mtl. auf 1.600 €/mtl. angehoben. Ab dem sind Midijobs sogar bis 2.000 €/mtl. möglich.

[i]Verbesserung des StatusfeststellungsverfahrensDas Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) wurde in mehrfacher Hinsicht verbessert. Jetzt sind Prognoseentscheidungen, Gruppenfeststellungen und Statusfragen in Dreieicksverhältnissen prüfbar. Betrüblich ist indes die Reduktion des Prüfumfangs auf eine sog. Elementenfeststellung. Wer jetzt noch die Feststellungstiefe des alten § 7a SGB IV-Verfahrens erzielen möchte, muss ein zweites Anfrageverfahren bei der Einzugsstelle (vgl. § 28h Abs. 2 SGB IV) nachschalten.

In der...

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