Online-Nachricht - Montag, 13.02.2023

Verbraucherschutz | Klage gegen eventim wegen einbehaltener Ticketgebühren (vzbv)

Verbraucher können sich ab sofort zur Musterfeststellungsklage gegen den Ticketvertreiber eventim anmelden. Hierauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam.

Hintergrund: Der vzbv hatte die Klage am beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, da eventim nach abgesagten Veranstaltungen häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurückzahlt. Nach einem Verbraucheraufruf meldeten sich innerhalb weniger Wochen über 3.000 Betroffene beim vzbv.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Das Bayerische Oberste Landesgericht soll feststellen, dass eventim einzelne Preisbestandteile zu Unrecht einbehält, zum Beispiel eine Buchungsgebühr. Die Kosten für Ticketversand und -versicherung schließt die vzbv-Klage nicht ein.

  • Haben sich zwei Monate nach der Registereröffnung mindestens 50 Verbraucher im Klageregister angemeldet, geht das Verfahren vor Gericht weiter.

  • Mithilfe des Klage-Checks finden Betroffene heraus, ob ihr Fall zur Klage passt und erhalten weitere Hinweise sowie einen Mustertext für die Anmeldung. Mit einem News-Alert informiert der vzbv per E-Mail über Termine und Aktuelles zum Verfahren.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema hat der vzbv auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAJ-33521