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Billigkeitsregelung für unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG wegen Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG
Die Finanzverwaltung hat mit einer Nichtbeanstandungsregelung auf Probleme reagiert, die aus der nochmaligen Verlängerung der Übergangsregelung bis zur verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG resultieren.
I. Hintergrund
Durch die Neufassung des § 27 Abs. 22a UStG im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 (Jahressteuergesetz 2022 v. , BGBl 2022 I S. 2294 = BStBl 2023 S. 7) ist die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG um weitere 2 Jahre verlängert worden. Dies hat zur Folge, dass erst zum flächendeckend eine zutreffende Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sichergestellt werden kann.
Der Vorstoß für die Verlängerung der Übergangsregelung im laufenden Gesetzgebungsverfahren kurz vor Ablauf der ursprünglich geltenden Übergangsfrist kam für die öffentliche Hand unerwartet. Zudem besteht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ausreichend Planungssicherheit, um den komplexen Umstellungsprozess auf das neue Umsatzsteuerrecht zu unterbrechen.
Viele juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) haben die bisherige Übergangszeit genutzt und mit erheblichem Aufwand ihre Umstellungsarbeiten nahezu abgeschlossen, um ab dem die Vorsc...