Gesetzgebung | Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht (Bundestag)
Der Bundestag hat am einstimmig den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (BT-Drucks. 20/3449, BT-Drucks. 20/3715, BT-Drucks. 20/4001 Nr. 1.5) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung in 2./3. Lesung angenommen.
Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 20/5583) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regierung will die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisieren. Die Zuständigkeitsübertragung soll zum erfolgen. Zugleich soll laut Entwurf auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Aufsicht, die bisher den Landjustizverwaltungen obliegt, zersplittert sei. Das führe unter anderem „zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis“, heißt es in dem Entwurf. Dieser Umstand werde seit langer Zeit von Fachverbänden kritisiert.
Ferner sollen mit dem Gesetzentwurf „alle Formen unbefugter Rechtdienstleistungen, sofern sie selbständig und geschäftsmäßig betrieben werden, (wieder) als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt werden“. Auf diese Weise werde eine wirksame Bekämpfung unbefugter Rechtsdienstleistungen sowie die Herstellung eines insgesamt ausgewogenen Sanktionensystems gewährleistet, führt die Bundesregierung zur Begründung an. Weitere in dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderungen im Berufsrecht rechtsberatender Berufe bestehen laut Entwurf aus verschiedenen Verbesserungen sowie gesetzlichen Klarstellungen und Anpassungen „mit lediglich geringfügigen Auswirkungen“.
Im parlamentarischen Verfahren nahm der federführende Rechtsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einige Änderungen klarstellender Natur vor. Eine weitere Änderung – in der Wirtschaftsprüferordnung – betrifft die berufsgerichtlichen Verfahren gegen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und Besetzung der betreffenden Kammer.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. (RD)
Fundstelle(n):
AAAAJ-33427