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Umsatzsteuer; | Begriff der ,,Nachhaltigkeit'' (§ 2 Abs.1 UStG 1980)
Ob jemand im Einzelfall eine nachhaltige Tätigkeit im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ausübt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (Abgrenzung der für und gegen die Nachhaltigkeit sprechenden Merkmale) zu unterscheiden (). Die Entscheidung enthält eine Auflistung - z.T. mit Rechtsprechungshinweisen - von Kriterien, die für die Nachhaltigkeit sprechen können.