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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 14 | Begrenztes Realsplitting: Unentgeltlicher Wohnungsgestellung als Unterhaltsleistung

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs unterfällt die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrenntlebenden Ehegatten nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG. Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben berücksichtigt wird.

Eine Erwähnung wert ist auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten.

Diese Unterhaltsleistungen zählen – wie Sie wissen – nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG bis zu 13.805 € im Kalenderjahr zu den Sonderausgaben, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Der Empfänger muss die erhaltenen Leistungen als sonstige Einkünfte versteuern. Begrenztes Realsplitting heißt das bekanntlich in unserer Fachsprache.

Unterhaltsleistungen können auch Naturalleistungen sein. Im Fall der Trennung und Scheidung betrifft dies häufig die Überlassung der Familienwohnung. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Überlassung unentgeltlich vereinbart worden ist oder ob ein entgeltl...

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