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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 12-13 | Mitgliedsbeiträge: Keine Steuerbegünstigung bei Vereinen, die (auch) der Freizeitgestaltung dienen

Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, können nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden. In einem solchen Fall komme es nach dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung nicht mehr darauf an, ob der Verein daneben auch noch andere Zwecke fördert. Gleiches folge aus der Entstehungsgeschichte der Norm sowie aus ihrem Zweck.

In unserer September-Ausgabe 2021 hatten wir Ihnen eine durchaus überraschende Entscheidung des FG Köln vorgestellt – zugunsten der Mitglieder von aktiven Kulturvereinen. Das Finanzgericht hatte einem Orchesterverein, dem überwiegend Laienmusiker angehören und der auch eine musikalische Ausbildung betreibt, die Befugnis zuerkannt, nicht nur für Spenden, sondern auch für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen zu erteilen. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung. – Leider hat der Bundesfinanzhof das Urteil aus der Domstadt jetzt aber nicht bestätigt. Die Revision des Finanzamts war erfolgreich.

Wie Sie wissen, können im Grundsatz sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine gese...

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