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Zur rückwirkenden Abfärbewirkung gewerblicher Verluste
Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen gem. bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze der Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen (, NWB EAAAJ-25061). Die bisherige Rechtsprechung des BFH zur alten Fassung von § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG wird aufgegeben. Weiter beschäftigt sich der BFH vertieft mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot.
Einordnung
Kernfrage des Streitfalls im ist zunächst, ob die (negativen) Einkünfte einer im übrigen vermögensverwaltenden GbR aus der Vermietung eines Grundstücks durch den gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Vermietungsobjekt bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 EStG in gewerbliche Einkünfte umzuqualifizieren sind. Die Geringfügigkeitsgrenze, die vonseiten der BFH-Rechtsprechung entwickelt wurde und sowohl von der Finanzverwaltung als auch durch den Steuergesetzgeber anerkannt ist, besagt dabei, dass die originär gewerblichen Nettoumsatzerlöse 3 % der Gesamtnettoumsätze der Personengesellschaft (...