Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
7. Aufl. 2023
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§ 194 BewG Bewertung des Erbbaugrundstücks
R B 194 ErbStR 2019; H B 194 ErbStH 2019; gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. - Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022 v. (BGBl 2022 I S. 2294), BStBl 2023 I S. 738 (AEBew JStG 2022) NWB VAAAJ-36842.
Siehe Literatur zu Vor §§ 192-197 BewG, § 192 BewG und § 193 BewG.
A. Bedeutung der Vorschrift
1§ 194 BewG regelt die Bewertung des mit dem Erbbaurecht bebauten Grundstücks . Die Bewertung ist an die Verkehrswertermittlung nach §§ 48 ff. ImmoWertV angelehnt und korrespondiert mit der Bewertung des Erbbaurechts nach § 193 BewG . Vorrangig ist der Wert des Erbbaugrundstücks mittels Erbbaugrundstückskoeffizienten der Gutachterausschüsse zu ermitteln (§ 194 Abs. 1 BewG; siehe → Rz. 3). Liegen keine geeigneten Erbbaugrundstückskoeffizienten der Gutachterausschüsse vor, ist nachrangig ein typisiertes, auf finanzmathematischen Grundsätzen beruhendes Bewertungsverfahren unter Heranziehung von Erbbaugrundstücksfaktoren nach § 194 Abs. 2–5 BewG anzuwenden. Der Wert des Erbbaugrundstücks ergibt sich im finanzmathematischen Bewertungsverfahren aus dem über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwert nach § 179 BewG z...