Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
7. Aufl. 2023
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§ 188 BewG Liegenschaftszinssatz
R B 188 ErbStR 2019 ; H B 188 (2) ErbStH 2019 ; siehe weitere Hinweise unter Vor §§ 184 -188 BewG; gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022 v. (BGBl 2022 I S. 2294), BStBl 2023 I S. 738 (AEBew JStG 2022) NWB VAAAJ-36842.
Arps-Aubert, Aktuelle Brennpunkte bei der Bewertung von Mietwohngrundstücken nach dem BewG - Eine Betrachtung der wesentlichen Stellschrauben der Grundstückswertermittlung, NWB 51/2020 S. 3819 NWB KAAAH-66233; siehe weitere Literatur Vor §§ 184-188 BewG.
A. Bedeutung der Vorschrift und Anwendungszeitraum
1§ 188 BewG regelt die Bestimmung der Liegenschaftszinssätze für die Bewertung des Grundvermögens. Gemäß § 185 Abs. 2 BewG ist vom Grundstücksreinertrag (Grundstücksrohertrag nach § 186 BewG abzüglich der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG) eine angemessene Verzinsung für den Bodenwert abzuziehen. Dies ergibt den Gebäudereinertrag. Der angemessene Verzinsungsbetrag ergibt sich aus dem Bodenwert nach § 179 BewG multipliziert mit dem für das Grundstück geltenden Liegenschaftszinssatz. Der Gebäudereinertrag ist gem. § 185 Abs. 3 BewG in Abhängigkeit der Re...