Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
7. Aufl. 2023
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§ 187 BewG Bewirtschaftungskosten
R B 187 ErbStR 2019 ; H B 187 (2) ErbStH 2019 ; siehe weitere Hinweise unter Vor §§ 184–188 BewG; gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022 v. (BGBl 2022 I S. 2294), BStBl 2023 I S. 738 (AEBew JStG 2022) NWB VAAAJ-36842.
A. Bedeutung der Vorschrift und Anwendungszeitraum
1§ 187 BewG regelt pauschalierend die Bestimmung der Bewirtschaftungskosten eines Grundstücks im Rahmen der Ertragswertermittlung. Die Regelungen wurden mit dem JStG 2022 überarbeitet und entsprechen im Grundsatz dem Ansatz der Bewirtschaftungskosten bei der Verkehrswertermittlung (§ 31 Abs. 1 Satz 1 ImmoWertV, § 32 ImmoWertV i. V. mit Anlage 3 zu § 12 Abs. 5 Satz 2 ImmoWertV). Die Bewirtschaftungskosten für die Grundbesitzbewertung werden nicht mehr nach von den Gutachterausschüssen ermittelten Erfahrungssätzen, sondern pauschal nach den Bewirtschaftungskosten aus der Anlage 23 des BewG angesetzt. Die zum Teil erhebliche mediale Kritik an dieser Änderung durch das JStG 2022 ist sachlich nicht gerechtfertigt. Die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten hat sich mit der Gesetzesänderung anknüpfend an die Verke...