Bewertung | Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG (BMF)
Das BMF hat gem.
§ 190 Abs.
2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur
Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II.,
BewG bekannt gegeben, die
für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 bei Ermittlung des
Gebäudesachwerts anzuwenden sind ( :004).
Sie lauten:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Baupreisindizes (nach
Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100) | |
---|---|
Gebäudearten*
1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG | Gebäudearten* 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
164,0 | 166,9 |
*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (RD)
Fundstelle(n):
NWB EAAAJ-32873