Verfassungs- oder Unionsrechtswidrigkeit von Säumniszuschlägen
Leitsatz
1. Die Höhe der Säumniszuschläge begegnet jedenfalls für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2018 keinen erheblichen
verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit mit der Norm des § 240 AO auch Zinsvorteile des Steuerpflichtigen ausgeglichen werden.
2. Vor dem entstandene Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer verstoßen nicht gegen das mehrwertsteuerrechtliche Neutralitätsprinzip,
denn der Grundsatz der Belastungsneutralität gilt nicht für steuerliche Nebenleistungen.
3. Selbst wenn man für Zinsen und Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer den mehrwertsteuerrechtlichen Neutralitätsgrundsatz gelten
ließe, würden vor dem entstandene Säumniszuschläge nicht hiergegen verstoßen, weil die mit den Säumniszuschlägen
verfolgten Ziele letztlich auch der Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und Missbräuchen im Bereich des
harmonisierten Mehrwertsteuerrechts dienen.
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