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OLG Düsseldorf Beschluss v. - 3 W 111/22

Gesetze: RVG § 10 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 130 a Abs. 3 und 4 Nr. 2; BGB § 126 Abs. 1 und 3, BGB § 126 a Abs. 1

Keine wirksame Vergütungsberechnung des Anwaltshonorars über beA mit einfacher Signatur

Leitsatz

Die Honorarberechnung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG geht dem Mandanten nicht in der erforderlichen schriftlichen Form zu, wenn die Berechnung vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Gericht gesandt und von dort in ausgedruckter Form dem Mandanten zugeleitet wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:OLGD:2022:1027.3W111.22.00

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 24 Nr. 48
NJW 2023 S. 618 Nr. 9
NJW 2023 S. 619 Nr. 9
NJW 2023 S. 9 Nr. 5
IAAAJ-32675

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OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.10.2022 - 3 W 111/22

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