Informationsaustausch | Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz veröffentlicht. Hierin geht das BMF auf Anwendungsfragen näher ein ().
Hintergrund: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom (BGBl. I S. 2730) sieht neue Meldepflichten für Plattformbetreiber vor, wobei als Plattformbetreiber jeder Rechtsträger anzusehen ist, der sich verpflichtet, einem Anbieter eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 PStTG). Die Meldepflicht erstreckt sich auf Informationen über den Plattformbetreiber und die von ihm betriebene Plattform sowie auf Informationen über meldepflichtige Anbieter (§ 14 Abs. 1 bis 3 PStTG). Werden durch den meldepflichtigen Anbieter sog. relevante Tätigkeiten i. S. von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PStTG erbracht (die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art am unbeweglichen Vermögen), sind darüber hinaus weitere Meldungen nach § 14 Abs. 4 PStTG vorzunehmen, z.B. die Anschrift jeder auf der Plattform inserierten Immobilieneinheit.
Die Betreiber werden verpflichtet, erforderliche Informationen von den Anbietern zu beschaffen, eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen (§ 17 PStTG) und die Information an das BZSt zu melden. Die Nichterfüllung der Vorschriften ist bußgeldbewehrt (§ 25 PStTG) und kann bis zur Sperrung der Plattform führen (§ 23 PStTG). Das Gesetz ist zum in Kraft getreten, die Meldepflichten greifen erstmals für den Meldezeitraum, der dem Kalenderjahr 2023 entspricht (§ 29 PStTG, s auch Korn/Strahl, ).
Das vom BMF veröffentlichte 16-seitige Schreiben soll bei der sachgerechten Umsetzung des PStTG unterstützen und adressiert praxisrelevante Themen.
Es ist wie folgt gegliedert:
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
Begriffsbestimmungen
Verfahrensvorschriften
Auskunft (§ 10 PStTG)
Registrierung (§ 12 PStTG)
Abschnitt 2 – Meldepflichten
Meldepflicht (§ 13 PStTG)
Meldepflichtige Informationen (§14 PStTG)
Meldeverfahren (§ 15 PStTG)
Abschnitt 3 – Sorgfaltspflichten
Anwendung der Sorgfaltspflichten (§ 16 PStTG)
Erhebung meldepflichtiger Informationen (§ 17 PStTG)
Überprüfung meldepflichtiger Informationen (§ 18 PStTG)
Frist zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten (§ 20 PStTG)
Abschnitt 4 – Sonstige Pflichten für meldende Plattformbetreiber
Information der Anbieter (§ 22 PStTG)
Abschnitt 5 - Veröffentlichungen
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: , BMF online (il)
Fundstelle(n):
BAAAJ-32647