USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 1

EU-Kommissionsvorschlag zur Modernisierung der Mehrwertsteuer

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Kleidung und Schuhe sind als Kosten der Lebensführung nicht abziehbar, selbst wenn der Steuerpflichtige sie ausschließlich bei der Berufsausübung trägt. Eine Ausnahme gilt nur bei typischer Berufskleidung, entschied der BFH. Er ließ dabei offen, ob das Abzugsverbot nach § 15a Satz 1 UStG i. V. mit § 12 Nr. 1 EStG unionsrechtskonform ist. Sie finden diese Entscheidung besprochen von Ralf Walkenhorst ab S. 4.

Steht anhand objektiver Anhaltspunkte, die innerhalb der Zuordnungsfrist erkennbar geworden sind, fest, dass der Steuerpflichtige einen Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet hat, ist es nicht zusätzlich erforderlich, dass er die erfolgte Zuordnung der Finanzverwaltung innerhalb dieser Frist mitteilt, urteilte der BFH in einer Entscheidung, die Ralf Walkenhorst ab S. 6 für Sie bespricht.

Die EU-Kommission hat am eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um das Mehrwertsteuersystem in der EU zu modernisieren. Dabei soll die Digitalisierung als Chance begriffen und gefördert werden. Lesen Sie die Einzelheiten der Änderungen, die ratierlich ab 2024 geplant sind, im Beratungsbeitrag von Dr. Christian Sterzinger ab S. 13.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 3 / 2023 Seite 1
NWB DAAAJ-32629