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NWB Nr. 6 vom

Krypto-Assets im Umsatzsteuerrecht

Dr. Maximilian Freyenfeld und Karin Bacherler

Krypto-Assets wie Bitcoin, Ethereum, NFT und Co. werfen zahlreiche umsatzsteuerrechtliche Fragen auf, die bislang ungeklärt sind. Im Bereich der Ertragsteuer verlagert sich die fachliche Diskussion zunehmend auf Detailfragen. Ein Grund dafür ist sicherlich das (BStBl 2022 I S. 668), in dem viele grundlegende ertragsteuerrechtliche Fragen erörtert werden. Ein vergleichbares Maß an Rechtssicherheit fehlt im Bereich der Umsatzsteuer. Dies gilt, obwohl das erste BMF-Schreiben zu Kryptowährungen v.  (BStBl 2018 I S. 316) allein die Umsatzsteuer betraf.

Umsätze mit Kryptowährungen sind in der Regel umsatzsteuerbar, jedoch umsatzsteuerfrei

[i]Tausch Krypto vs. konventionelle Währung und umgekehrtNicht nur beim Tausch von konventionellen Währungen in Kryptowährungen und umgekehrt stellt sich die Frage nach der Umsatzsteuer. Vielmehr sind grundlegende Fragen wie die Umsatzsteuerbarkeit bzw. die Umsatzsteuerfreiheit von Tauschvorgängen Krypto vs. Krypto ungeklärt. [i]Tausch Krypto vs. KryptoDer Tausch von Kryptowährungen untereinander ist u. E. nicht umsatzsteuerbar, jedenfalls aber nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei. In Bezug auf Staking-Einkünfte ist analog zur Auffassung des BMF zum Mining regelmäßig kein...

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