Grundsteuer | FinMin Sachsen-Anhalt zum Ende der Erklärungsfrist
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat sich zum Ende der Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung geäußert. Bis zum sind knapp 90 Prozent der für 900.969 Grundstücke in Sachsen-Anhalt fälligen Erklärungen bei den Finanzämtern des Landes eingegangen.
Hierzu führt das Finanzministerium Sachsen-Anhalt u.a. weiter aus:
Bei nicht fristgerechter Erklärungsabgabe können, wie bei anderen Steuerarten auch, die in der Abgabenordnung geregelten Maßnahmen (Erinnerung, Schätzung Verspätungszuschlag) greifen.
Aber zunächst werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt mit einem Schreiben an die Abgabe der Erklärung erinnert.
Eine automatische Festsetzung eines Verspätungszuschlages je angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung, wie sie die Abgabenordnung für andere Steuerarten vorsieht, gibt es bei der Grundsteuer nicht.
Information und Hilfen zur Grundsteuer finden Sie hier.
Quelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
GAAAJ-32414