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Umsatzsteuer kompakt
Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken (nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F.) (BFH)
Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i. V. mit § 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an ). Die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung zum geänderte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 2006 verfassungsrechtlich unbedenklich.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Leistungen der Klägerin aus dem Betrieb eines privaten Krankenhauses im Jahr 2006 (Streitjahr) steuerfrei sind.
In ihrer zu einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung führenden Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2006 behandelte die Klägerin die Umsätze aus der Privatklinik als nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i. V. mit § 67 der AO steuerfrei.
Nach einer Außenprüfung erließ das FA den die bisherige Vorbehaltsfestsetzung ändernden Umsatzsteuerbescheid 2006, mit dem die Steuerfreiheit der streitgegenständlichen Krankenhausumsätze versagt wurde.
Das FG wies die Klage ab ().
Der BFH hat die Revision als begründet angesehen, das ...