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PiR Nr. 2 vom Seite 70

Country-by-country-reporting in Handels- und Steuerrecht sowie IFRS

Prof. Dr. Hanno Kirsch

I. Handelsrecht

Das country-by-country-reporting (CbC) ist im Handelsrecht für zwei Bereiche vorgeschrieben, für den Ertragsteuerinformationsbericht (EIB) und den Zahlungsbericht. Letzterer umfasst eine nach Staaten gegliederte Auflistung von Zahlungen an staatliche Stellen im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie oder mit dem Betrieb des Holzeinschlags in Primärwäldern (§§ 341 q HGB ff.). Beide CbC streben eine Stärkung der Transparenz über Zahlungen an, um hierauf aufbauend eine Diskussion über die Angemessenheit von Steuerzahlungen in den einzelnen Ländern bzw. eine Bekämpfung der Missstände in ressourcenreichen Ländern zu bewirken und der Korruption entgegenzuwirken.

1. Verpflichtete Unternehmen

Der Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines EIB unterliegen sowohl:

  • oberste Mutterunternehmen (oberste MU) als auch unverbundene Unternehmen (unverbUnt), welche keine Tochterunternehmen (TU) beherrschen und auch nicht von einem MU beherrscht werden,

  • deren (Konzern-)Umsatzerlöse in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Betrag von 750 Mio. € überschreiten (vgl. §§ 342 Abs. 1 Nr. 1 ...

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