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PiR Nr. 2 vom Seite 75

Aufteilung der Anschaffungskosten bei Erwerb einer Sachgesamtheit

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

K erwirbt am von V 100 % der Anteile an der X GmbH. Zugleich übernimmt K die Forderung des V gegenüber der GmbH. Arbeitnehmer der X waren nur V und dessen Familienangehörige. Sie scheiden aus. Mit der Beteiligung sind keine Nachschusspflichten usw. verbunden. Die Forderung hat einen Nominalwert von 4 Mio €. Sie ist weder besichert noch sonst privilegiert, Nachschusspflichten usw. bestehen nicht. Die Parteien vereinbaren Folgendes:

  • Da sich die Cashflow- und Liquiditätserwartungen der X GmbH zuletzt ungünstig entwickelt haben und Mittelzuführungen an die Gesellschaft angezeigt sind, wird für den Anteilserwerb ein negativer Kaufpreis von 0,8 Mio. € vereinbart.

  • Da die Gesellschafterforderung im zeitnah geprüften IFRS-Abschluss des V mit 3,8 Mio. € akzeptiert wurde, wird ein entsprechender Forderungskaufpreis festgesetzt.

  • Beide Zahlungsansprüche werden miteinander verrechnet, so dass K insgesamt 3 Mio. € an V zahlt.

Unter Beachtung der ermittelten fair values ergeben sich folgende Beträge (in TEUR)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
KP
FV
Beteiligung
-800
100
Forderung
3.800
3.050
Summe
3.000
3.150

II. Fragestellung

Wie ist der Vorgang nach IFRS bei K in Bilanz- und Erfo...

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