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PiR Nr. 2 vom Seite 65

Stetigkeitsdurchbrechungen als relevantes Signal?

Prof. Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

Nach DRS 20.26 sind „Inhalt und Form des Konzernlageberichts [...] im Zeitablauf stetig fortzuführen.“ Durchbrechungen des Stetigkeitsgrundsatzes sind anzugeben und zu begründen. In diesem Zusammenhang stellt sich nicht nur die Frage nach der Reichweite des Stetigkeitsprinzips. Vielmehr ist auch nach dem potenziellen Nutzen für den verständigen Lageberichtsadressaten zu fragen.

Pro

Gemäß DRS 20.3 ist es „Ziel der Konzernlageberichterstattung [...], Rechenschaft über die Verwendung der anvertrauten Ressourcen im Berichtszeitraum zu legen sowie Informationen zur Verfügung zu stellen, die es dem verständigen Adressaten ermöglichen, sich ein zutreffendes Bild vom Geschäftsverlauf, von der Lage und von der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns sowie von den mit dieser Entwicklung einhergehenden Chancen und Risiken zu machen.“ Oftmals sind dabei für den „verständigen Adressaten“ nicht die Dinge von besonderem Interesse, die man gleichsam sehen kann, sondern die Dinge, die man nicht sehen kann. Im Falle der stetigen Lageberichterstattung müsste man wohl sagen: die Dinge, die man nicht mehr sehen kann.

Die Auslegung des Stetigkeitsprinzips hängt...

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