PiR Nr. 2 vom Seite 41

Mindestbesteuerung

Melanie Wagner, M. Sc. | Verantw. Redakteurin | pir-redaktion@nwb.de

Liebe Leser*innen,

seit dem 12. Dezember des letzten Jahres ist klar: Die globale Mindestbesteuerung (GloBE/Pillar 2) kommt. Für große multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. € soll künftig eine Mindestbesteuerung von 15 % gelten. Die EU-Staaten müssen die Regelungen bis Ende 2023 in nationales Recht umsetzen. Der IASB war schnell, bereits am wurden mit einem ED vorübergehende Ausnahmen bzw. Erleichterungen bei der Bilanzierung latenter Steuern, die sich infolge von Pillar 2 ergeben, vorgeschlagen. Schubert erläutert im Rahmen der News (in dieser Ausgabe fokussiert, nur bezogen auf dieses Thema) die Hintergründe, den Inhalt des ED und das weitere Vorgehen.

Reinholz, Meser und Klübenspies greifen das Thema impairment only versus planmäßige Abschreibung des goodwill auf und beschäftigen sich in ihrem Fokus-Beitrag ab S. 58 mit der theoretischen Entwicklung des goodwill bei planmäßiger Fortschreibung. Hierzu nutzen sie eine Simulation mit einer Stichprobe von zehn börsennotierten europäischen und US-amerikanischen Unternehmen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass mit der Untersuchung die vielfach vermutete goodwill-„Blasenbildung“ zumindest nicht widerlegt werden kann – die theoretische goodwill-Summe bei planmäßiger Abschreibung liegt nach 10 Jahren um rund 100 Mrd. € unter dem Wert beim impairment only approach (81,5 Mrd. € gegenüber 182,5 Mrd. €).

Der nichtfinanziellen Berichterstattung über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der EU widmen sich Bogajewskaja und Jehle . Die Autorinnen erläutern anhand einer länderübergreifenden vergleichenden Untersuchung die nationalen Umsetzungen der CSR-Richtlinie (in den vier größten EU-Volkswirtschaften Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien) sowie die internationalen Rahmenwerke. An dieser Stelle auch gleich ein Ausblick auf die nächste Ausgabe: Im zweiten Teil der Publikation werden die Ergebnisse einer empirischen Studie zu den Berichtspraktiken dargestellt.

Schubert und Zeitler berichten über die Prüfungsschwerpunkte der ESMA und BaFin, die bei der Überprüfung der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen durch die nationalen Enforcement-Behörden zu berücksichtigen sind. Die ESMA stellt weiterhin auf die Bedeutung klimabedingter Einflüsse auf die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung ab und nimmt zudem Risiken aufgrund des Ukraine-Kriegs sowie makroökonomischer Entwicklungen in den Fokus. Der nationale Prüfungsschwerpunkt betrifft Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (IAS 24).

Natürlich finden Sie auch in dieser Ausgabe die weiteren bewährten Rubriken Pro & Contra, IFRS aktuell, IFRS und Steuerbilanz, Kompaktwissen und unseren Praxisfall.

Viel Spaß beim Lesen.

Herzliche Grüße

Melanie Wagner

Fundstelle(n):
PiR 2/2023 Seite 41
WAAAJ-32397