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Steuerrecht | BFH hält den Solidaritätszuschlag 2020 und 2021 für noch verfassungsgemäß
Der BFH hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag (SolZ) in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig gewesen ist und das SolZG auch nicht gegen die Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 oder Art. 14 GG verstößt.
Die [i]Hohes Risiko einer Verfassungswidrigkeit als herrschende MeinungWissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags kamen in Übereinstimmung mit großen Teilen der Fachliteratur 2019 zu dem Ergebnis, es bestehe ein „sehr hohes Risiko“, dass das „BVerfG eine Erhebung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume ab 2020 für verfassungswidrig erklärt.“ Gestützt hatte sich die Ausarbeitung insbesondere darauf, dass mit Ablauf des Solidarpakts II die verfassungsmäßige Rechtfertigung für die Erhebung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe entfällt.
Diesen [i]BFH von Verfassungswidrigkeit nicht überzeugt Überlegungen hat sich der IX. Senat des BFH ausdrücklich nicht angeschlossen: Er ist v...