Entgelt für Verfilmungsrecht an einem Roman unterliegt einer Quellensteuer von 15 v. H., wenn die schriftstellerische Tätigkeit im Inland ausgeübt worden ist
Leitsatz
1. Verfaßt ein Schriftsteller einen Roman im Inland und vergibt er 13 Jahre später, nachdem er seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat, die Verfilmungsrechte an dem Roman an eine inländische Filmverlagsgesellschaft zur Verwertung im Inland, so unterliegen die Einkünfte aus dem Verfilmungsvertrag einer Quellensteuer gemäß § 50 a Abs. 4 Satz 3 EStG nur in Höhe von 15 v. H.
2. § 50 a Abs. 4 Satz 2 EStG (= Quellensteuer in Höhe von 25 v. H.) fände Anwendung, wenn die schriftstellerische Tätigkeit nicht im Inland ausgeübt worden wäre.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 372 UAAAA-92337
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.