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BFH 29.09.2022 V R 4/20, StuB 3/2023 S. 151

Umsatzsteuer | Zur zeitnahen Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

Steht anhand objektiver Anhaltspunkte, die innerhalb der Zuordnungsfrist erkennbar geworden sind, fest, dass der Stpfl. einen Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet hat, ist es nicht zusätzlich erforderlich, dass er die erfolgte Zuordnung der Finanzverwaltung innerhalb dieser Frist mitteilt (Anschluss an , NWB SAAAJ-16570, BFH/NV 2022 S. 878, und XI R 29/21 (XI R 7/19), NWB CAAAJ-16571, BFH/NV 2022 S. 881; Bezug: § 15 Abs. 1, Abs. 1b, § 16 Abs. 2 UStG; Art. 167, Art. 178 Buchst. a, Art. 179 Abs. 1 MwStSystRL).

Praxishinweise

Zum Zeitpunkt des Ergehens des Urteils der Vorinstanz (, NWB JAAAH-39577, EFG 2020 S. 145) waren sowohl das aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des BFH ergangene und C-46/20 „Finanzamt N“, NWB TAAAH-93657, als auch die zur Umsetzung dieses EuGH-Urteils ...

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