Die Abbildung des neuen Nullsteuersatzes in der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Mit [i]Eckert, Neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer 2022/2023, BBK 2/2023 S. 63 NWB SAAAJ-31143 dem Jahressteuergesetz 2022 kam in das Umsatzsteuergesetz ein erstaunliches Phänomen: Neben die bisherigen Steuersätze von 19 % und 7 % trat ein Steuersatz von 0 %, der neue Nullsteuersatz. Nach § 12 Abs. 3 UStG gilt der Nullsteuersatz für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, wenn die Anlagen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Nullsteuersatz bedeutet, dass der leistende Unternehmer keine Umsatzsteuer abführen muss; der Vorsteuerabzug für seine Eingangsleistungen bleibt ihm aber erhalten. Das wäre anders gewesen, wenn der Gesetzgeber die Leistung in den Katalog steuerfreier Leistungen in § 4 UStG aufgenommen hätte. Der neue Nullsteuersatz gilt auch für die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Speicher für den mit den Modulen erzeugten Strom, sofern sie ebenfalls die Grenzwerte einhalten. BBK-Stammautor StB Karl-Hermann Eckert hat die Grundzüge der neuen Vorschrift in seinem Überblicksbeitrag zu den Neuerungen der Umsatzsteuer für 2023 in der letzten BBK 2/2023 beschrieben. In dieser Ausgabe zeigt er nun ab , wie sich der Nullsteuersatz auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewirkt hat. Denn gegenüber den Vorjahren wurden der Vordruck bzw. die entsprechenden Kennziffern für die standardmäßige elektronische Übermittlung stärker verändert als üblich, von zwei auf drei Seiten. In seinem Beitrag zeigt er alle Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung. Besonders weist er dabei auf eine nicht immer geläufige Regelung im Zusammenhang mit der [i]Neuer Nullsteuersatz für PV-Anlagen und Anpassung der Sondervorauszahlungen nach § 47 UStDV bei Installationsbetrieben Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV hin, die eine erhebliche Breitenwirkung entfaltet, weil zahlreiche Installationsbetriebe davon profitieren können, die solche Anlagen installieren: Bei Steuersatzänderungen wie dem neuen Nullsteuersatz kann die Sondervorauszahlung nach Abschnitt 18.4 Abs. 4 UStAE auch abweichend von der gängigen 1/11-Berechnung ermittelt werden. Aber dies geschieht nicht von Amts wegen, sondern nur nach einer gesonderten Information des Finanzamts. Wie die Sondervorauszahlung zu berechnen ist, zeigt er in Abschnitt III ab .
Außerdem in diesem Heft: Im Buchführungs-Seminar ab erläutert StB Dr. Johannes Riepolt die neuen Wesentlichkeitsgrenzen für Rechnungsabgrenzungsposten und deren Buchung, die ebenfalls auf das Jahressteuergesetz 2022 zurückgehen. Prof. Dr. Ludwig Hierl stellt ab einen Praxisfall vor, in dem er ein Investitionsbeispiel mit Hilfe eines vollständigen Finanzplans durchrechnet; zu dem Beitrag gehört außerdem eine Excel-Arbeitshilfe in der NWB Datenbank, mit der sich die Berechnungen im Detail nachvollziehen und auch variieren lassen. zeigt im dritten Teil einer Reihe zu den Instrumenten und Einsatzfeldern der integrierten Unternehmensplanung, wie die Planung von Personal- und Anlagenkapazitäten aussehen kann.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2023 Seite 97
LAAAJ-32165