Online-Nachricht - Freitag, 27.01.2023

Wirtschaftsprüfung | Neue Versionen für die Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks (IDW)

Das IDW hat am neue Versionen für die Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks veröffentlicht.

Hierzu führt das IDW weiter aus:

Der Bestätigungsvermerk enthält detaillierte Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers. Auch nach den neuen GoA kann ein Teil dieser Ausführungen auf die IDW Website ausgelagert werden.

Hierfür wird im Bestätigungsvermerk auf die IDW Website unter Angabe der konkreten Webadresse verwiesen.

Das IDW hat zusätzliche Webadressen für die Erteilung von Bestätigungsvermerken nach den neuen GoA eingerichtet. Unverändert ist vom Abschlussprüfer die für jeweilige Abschlussprüfung passende Variante auszuwählen und die zugehörige Webadresse im Bestätigungsvermerk anzugeben.

Die zusätzlichen Webadressen sind erforderlich, da sich aus den neuen GoA geänderte Formulierungen für die Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk ergeben.

Hinweis:

Die auslagerungsfähige Teile nebst Internetadressen finden Sie auf der Homepage des IDW.

Quelle: IDW online, Meldung v. 27.1.2023 (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAJ-32110