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Kommunale Wettbürosteuern sind (doch) verfassungswidrig
Die Frage, ob Kommunen rechtmäßigerweise Wettbürosteuern erheben dürfen, beschäftigt die Gerichte – soweit ersichtlich – seit dem Jahr 2015. Nur vermeintlich schien der diesbezügliche Meinungsstreit zwischenzeitlich bereits durch das ( NWB TAAAG-59614) im Sinne eines grundsätzlichen „ja“ beendet zu sein. Mit Urteil v. - 9 C 2/22 ( NWB DAAAJ-29532) hat das BVerwG entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer (doch) verfassungswidrig ist.
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[i]SachverhaltDie Stadt Dortmund erhob auf Grundlage einer entsprechenden Satzung für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) eine sog. Wettbürosteuer. Nachdem das BVerwG in seinem Urteil v. - 9 C 7/16 ( NWB TAAAG-59614) erkannt hatte, dass der vom Rat der Stadt Dortmund ursprünglich als Bemessungsgrundlage gewählte Flächenmaßstab die Steuergerechtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt, wurde nachfolgend eine Änderungssatzung beschlossen. Durch diese wurde die Satzung u. a. dahingehend neu gefasst, dass Bemessungsgrundlage bei Wettbüros der Brutto-Wetteinsatz der Wettkunden ist.
Die K...