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Auswirkungen der Änderungen im Bewertungsgesetz durch das JStG 2022 – eine Praxisanalyse
Anpassung der Vorschriften an die ImmoWertV
[i]Eisele, NWB 4/2023 S. 255Mit dem JStG 2022 v. (BGBl 2022 I S. 2294) wurden zahlreiche Änderungen und Ergänzungen im Bewertungsgesetz vorgenommen. Der Gesetzgeber möchte damit eine Angleichung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) v. (BGBl 2021 I S. 2805) vornehmen. Insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke und die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremden Grund und Boden werden deswegen angepasst und auch der sog. Grundsatz der Modellkonformität („Bei Anwendung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind dieselben Modelle und Modellansätze zu verwenden, die der Ermittlung dieser Daten zugrunde lagen“, § 10 Abs. 1 ImmoWertV) soll im Rahmen der Wertermittlung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer Anwendung finden. Der nachfolgende Beitrag stellt die Änderungen und ihre Auswirkungen vor und bewertet, ob dem Gesetzgeber die Anpassung gelungen ist.S. 311
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I. Änderungen des Bewertungsgesetzes im Überblick
1. Verpflichtung in § 153 Abs. 4 BewG zur elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärung
[i]Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Feststellungserklärungen nach § 153 BewGDie Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Erklärunge...