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Insolvenz | Vermutung für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit
Die Zahlungseinstellung begründet eine Vermutung für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit. Allerdings kann die Vermutung nicht auf eine Verbindlichkeit gestützt werden, die der Schuldner nicht beglichen hatte, weil er sie für unberechtigt hielt.
Das Gericht geht davon aus, dass der Anspruch der 100 %igen Tochter-GmbH der Schuldnerin aus dem Ergebnisabführungsvertrag durch ein – wirksames – Loan Agreement mit der Schuldnerin in einen Anspruch auf Darlehensrückzahlung umgewandelt worden war, welcher bis zur Insolvenzeröffnung mangels Kündigung nicht fällig wurde. Aber selbst wenn das Loan Agreement unwirksam wäre, so das Gericht, könnte die Vermutung der Zahlungseinstellung nicht auf den (dann fälligen) Anspruch der GmbH gestützt werden, ...