NWB Nr. 4 vom Seite 225

Wird erben unbezahlbar?

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Steuerrechtsänderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis

Mit Meldungen wie „Immobilien erben wird 2023 teurer“ oder „Neue Immobilienbewertung: Wird erben unbezahlbar?“ sind im Herbst letzten Jahres die Änderungen bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer durch das Jahressteuergesetz 2022 in den Fokus der Medien gerückt. Dabei basieren die jetzt gesetzgeberisch umgesetzten Änderungen des Bewertungsgesetzes auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006, nach der die damalige Erhebung der Erbschaftsteuer an Werte anknüpfte, deren Ermittlung insbesondere beim Grundvermögen nicht den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes genügten. In dessen Folge trat 2009 dann das Erbschaftsteuerreformgesetz in Kraft, das die Grundbesitzbewertung in enger Anlehnung an die Vorschriften der Verkehrswertermittlung grundlegend reformiert hat. Grundlage für die Verkehrswertermittlung von Grundstücken ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, deren Regelungen im Sommer 2021 an die Entwicklungen in diesem Gebiet angepasst wurden. Und mit den nunmehr vorgenommenen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 wird wiederum das Bewertungsgesetz an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Welche Auswirkungen sich daraus in der Praxis ergeben und ob die Behauptung, erben werde „unbezahlbar“, stimmt, diesen Fragen gehen Nagel/Schlund in der nächsten NWB-Ausgabe 5/2023 nach. In dieser Ausgabe erläutert Eisele auf zunächst einmal ausführlich, wie die Anpassungen insbesondere des Ertrags- und Sachwertverfahrens zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie der Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden im Einzelnen aussehen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sind auch die bisher geltenden Regeln zur Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, die nur aufgrund der Vermietung und Verpachtung oder der Veräußerung eines in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragenen Rechts (sog. Registerfälle) der Besteuerung in Deutschland unterliegen, modifiziert und im Hinblick auf ihre Reichweite eingeengt worden. Kraft gibt auf hierzu einen Überblick und geht auf die Konsequenzen für die Praxis ein.

Mit seiner Entscheidung, ein Steuerpflichtiger schulde den zu Unrecht in Rechnung gestellten Teil der Mehrwertsteuer nicht, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt, weil seine Kunden ausschließlich Endverbraucher ohne Vorsteuerabzugsberechtigung sind, hat der EuGH auf nationaler Ebene für dringenden Handlungsbedarf gesorgt. Denn nach derzeitiger Rechtslage sind in Deutschland nach wie vor strenge Anforderungen zu erfüllen, um einen überhöhten Steuerausweis zum Erlöschen zu bringen. Brohl/Kranzfelder befassen sich auf mit den Auswirkungen dieses EuGH-Urteils.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 225
IAAAJ-31946