Schriftformerfordernis für den Haftungsbescheid des FA auch bei Anerkenntnis der Zahlungsverpflichtung durch den Arbeitgeber gem. § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG; Abgabe des Anerkenntnisses ist ohne Auswirkung auf den Lauf einer Einspruchsfrist
Leitsatz
Hat ein Arbeitgeber nach Abschluß einer Lohnsteuer-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt, so muß das FA seit Inkrafttreten der AO 1977 gegen ihn einen schriftlichen Haftungsbescheid erlassen, wenn er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen will.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 198 GAAAA-92291
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