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BFH 10.11.2022 IV R 8/19, Kommentierte Nachricht BBK 3/2023 S. 99

Steuerrecht | Freiwillig geleistete Einlage kann das Verlustausgleichsvolumen im Rahmen des § 15a EStG erhöhen

Ein Kommanditist kann eine freiwillige Einlage leisten, um sein Verlustausgleichsvolumen i. S. von § 15a EStG zu erhöhen. Allerdings muss die freiwillige Einlage gesellschaftsrechtlich zulässig sein, also nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Kontenführung zugelassen sein.

B, [i]Darlehen sollte in Eigenkapital umgewandelt werden S und K waren Kommanditisten der KG. Der Gesellschaftsvertrag enthielt Regelungen zu den einzelnen Kapitalkonten, u. a. zum Privatkonto des jeweiligen Kommanditisten, auf dem entnahmefähige Gewinnanteile sowie laufende Einlagen und Entnahmen gebucht werden sollten. B und seine Ehefrau gewährten der KG am ein Darlehen i. H. von 350.000 €. Am schloss die KG mit B und dessen Ehefrau einen Nachtrag zum Darlehensvertrag und vereinbarten zum einen, dass das Dar...

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Freiwillig geleistete Einlage kann das Verlustausgleichsvolumen im Rahmen des § 15a EStG erhöhen

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