USt direkt digital Nr. 2 vom Seite 1

Luxusautos und Krankentransporte

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Mit dem Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmers befasste sich der BFH in einer Entscheidung, in der eine GmbH & Co. KG zwei Luxusfahrzeuge angeschafft und dann abgedeckt und nicht zugelassen in einer Halle abgestellt hatte. Sie sollten später veräußert werden. Steht dem Unternehmer aus diesem Erwerb von nur zwei Fahrzeugen schon der Vorsteuerabzug zu, wenn er sonst eine ganz andere Haupttätigkeit ausübt? Das beantwortet die Urteilsbesprechung von Ralf Walkenhorst ab S. 2.

Eine weitere Entscheidung des BFH betraf Kranken- und Verletztentransporte: Das nationale Recht knüpft für die Steuerbefreiung auf entsprechend eingerichtete Fahrzeuge für die Kranken – und Verletztentransporte an. Dies ist nach der einschlägigen Vorschrift des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL jedoch nicht das entscheidende europarechtliche Kriterium. Was die Frage der anerkannten Einrichtung mit sozialem Charakter angeht, festigt sich durch die Entscheidung, dass die Anerkennung nicht in das freie Belieben des Mitgliedstaates gestellt ist. Es kommt in der Praxis darauf an, ob beispielsweise die gesetzlichen Sozialversicherungsträger die Kosten im Endergebnis tragen. Finden Sie die Entscheidung besprochen von Prof. Peter Mann ab S. 4.

Vor allem bei Geschäften des täglichen Lebens mit Endverbrauchern - hier Eintrittsgeldern für einen Indoor-Spielplatz - ist eine Berichtigung häufig tatsächlich nicht möglich, weil dem Unternehmer und Rechnungssteller die Kontaktdaten seiner Kunden nicht vorliegen. Es stellt sich daher die Frage, wie in diesen Fällen zu entscheiden ist, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist, weil die Rechnungen ausschließlich an Endverbraucher erteilt worden sind. Über einen solchen Fall hatte der EuGH jüngst zu entscheiden, Dr. Axel Leonard stellt ihn vor ab S. 15.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 2 / 2023 Seite 1
NWB CAAAJ-31708