BFH  - X R 6/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Altersvorsorgevermögen; Bürgschaft; Darlehen; Entnahme

Rechtsfrage

Gestattung der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen zur Tilgung eines Darlehens des Ehemannes der Klägerin für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung, die im gemeinschaftlichen Eigentum beider Ehegatten steht und von diesen gemeinsam selbst genutzt wird:

Ist lediglich der Darlehensnehmer berechtigt, gefördertes Kapital zu entnehmen oder aber auch die mithaftende Ehefrau, welche eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Bezug auf die Darlehen abgegeben hat, eine Grundschuld zur Sicherung der Darlehen auf ihr Eigentum aufgenommen hat und daher für die Schuld aus dem Darlehensvertrag ebenfalls eintrittspflichtig ist?

Sinn und Zweck des § 92a EStG?

Gesetze: EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 92b

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.01.2023):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
TAAAJ-31617