Mitunternehmeranteil; Rechtsnachfolge; Rückwirkung; Tonnagebesteuerung; Unterschiedsbetrag
Rechtsfrage
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Gesetze: EStG § 5a Abs 4 S 5, EStG § 6 Abs 3, EStG § 52 Abs 10 S 4 F: 2021-06-02, GG Art 20 Abs 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.01.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
QAAAJ-31605