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Umsetzung des Public Country-by-Country Reporting in Deutschland
Der Gesetzgeber beabsichtigt, mit dem am veröffentlichten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen den EU-Vorgaben zu entsprechen und diese in nationales Recht zu implementieren. Dies Veröffentlichung soll die Steuertransparenz für große multinationale Unternehmen verbessern.
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I. Country-by-Country Reporting nach dem dreistufigen BEPS-Ansatz
Der Bericht zum Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) zu Aktionspunkt 13 führte einen dreistufigen Ansatz für die Verrechnungspreisdokumentation ein, bestehend aus einer Stammdokumentation (Master File), die standardisierte, für alle Mitglieder eines multinationalen Konzerns relevante Informationen enthält, einer Einzeldokumentation (Local File), die sich speziell auf wesentliche Geschäftsvorfälle des inländischen Steuerpflichtigen bezieht, und einem länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report).
Dieser Bericht für die zuständige nationale Steuerbehörde enthält auch Informationen hinsichtlich der weltwei...