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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Sozialversicherungsnummer-Nachweis (bisher Sozialversicherungsausweis)

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Bis erhielt jeder Beschäftigte als Sozialversicherungsausweis ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Der Sozialversicherungsausweis wird ab durch einen Versicherungsnummer-Nachweis ersetzt. Im Rahmen der Meldeverfahren erfolgt zukünftig in jedem Fall, in dem einem Arbeitgeber keine Versicherungsnummer vorgelegt wird, durch den Arbeitgeber automatisch eine Abfrage zur Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung. Eine Pflicht zur Vorlage des Versicherungsnummer-Nachweises wird durch diesen automatisierten Abruf abgelöst.

Vgl. auch die Erläuterungen im Teil B unter Nr. 11.

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