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Sozialversicherungsnummer-Nachweis (bisher Sozialversicherungsausweis)
Bis erhielt jeder Beschäftigte als Sozialversicherungsausweis ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Der Sozialversicherungsausweis wurde ab durch einen Versicherungsnummer-Nachweis ersetzt. Über das Meldeverfahren erfolgt ein verpflichtender Abruf der Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung, sofern die Nummer programmseitig nicht vorliegt. Bei einem Wechsel des Abrechnungssystems oder bei Wiedereintritt eines Mitarbeitenden ist ein nochmaliger Abruf daher nicht notwendig. Die Pflicht zur Vorlage des Versicherungsnummer-Nachweises wird durch diesen automatisierten Abruf abgelöst.
Vgl. auch die Erläuterungen im Teil B unter Nr. 11.