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BFH Urteil v. - VI R 2/84 BStBl 1986 II S. 828

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1LStR 1981 Abschn. 22 Abs. 2 Nr. 3 u. Abs. 3 Nr. 3

Straßenbahnführer können grundsätzlich den Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand von Berufskraftfahrern als Werbungskosten abziehen

Leitsatz

Straßenbahnführer können grundsätzlich ohne Einzelnachweis einen Verpflegungsmehraufwand von 8 DM als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, wenn sie mehr als sechs Stunden unterwegs sind (Ergänzung zum ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 828
BFH/NV 1987 S. 166 Nr. -1
XAAAA-92242

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BFH, Urteil v. 08.08.1986 - VI R 2/84

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