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Update Anfechtungsrecht 2022
Im siebten Teil der Beitragsreihe zur Insolvenzanfechtung befasst sich Prof. Dr. Gerhard Pape mit den weiteren „Neujustierungen“ der Anfechtungsrechtsprechung aus dem Jahr 2022, insbesondere die Marginalisierung der sog. „Fortdauervermutung“ und die Beweislastumkehr im Fall der Rechtsprechung zu Zahlungen des Schuldners im Rahmen von Sanierungsversuchen.
Kernaussagen
Das Zahlungsverhalten des zahlungsunfähigen Schuldners gegenüber einem Sozialversicherungsträger rechtfertigt den Schluss, der Schuldner wusste oder nahm billigend in Kauf, seine Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen zu können, wenn eine Gesamtwürdigung der Dauer des Rückstands für einzelne Beitragsmonate, des Zeitraums, in dem rückständige Beiträge auftreten, und der Entwicklung der rückständigen Beiträge fällige Verbindlichkeiten erheblichen Umfangs ergibt, die bereits zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung bestanden und bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind.
Zahlt der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge stets vollständig, aber im Wesentlichen gleichbleibend durchgängig um einen bis weniger als zwei Monate vers...