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Basiszins: Erstmals seit vielen Jahren Änderungen beim Basiszins
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins zum erstmals seit 2016 angepasst – und zwar von -0,88 % auf 1,62 %. Damit dürfen Unternehmen Privatkunden künftig 6,62 % und Geschäftskunden 10,62 % Verzugszinsen berechnen.
Der Basiszins wird nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB berechnet. Er dient im Wesentlichen als Grundlage für die Kalkulation von Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, die Unternehmer säumigen Privat- und Geschäftskunden in Rechnung stellen dürfen. Der Basiszins wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres geprüft und ggf. angepasst. Die Bezugsgröße für den Basiszins ist der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation der EZB vor dem ersten Kalendertag des betroffenen Halbjahres. Unternehmer dürfen Privatkunden 5 % zuzüglich Basiszins und Geschäftskund...