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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Wichtiges auf einen Blick:

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt derzeit befristet bis für die ersten 20 vollen Entfernungskilometer jeweils 0,30 € und ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer jeweils 0,38 €.

Der Arbeitgeber kann bei der Pauschalierung von Barzuschüssen mit 15 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw des Arbeitnehmers aus Vereinfachungsgründen von 15 Tagen monatlich ausgehen. Diese 15-Tage-Regelung gilt aber nicht im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren. Hat der Arbeitgeber einen höheren Betrag pauschal besteuert,als der Arbeitnehmer bei der Einkommensteuer-Veranlagung in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen kann, wird der Mehrbetrag in der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet. Die 15-Tage-Vereinfachungsregelung ist ggf. anteilig zu kürzen, wenn der Arbeitnehmer bei einer in Zukunft gerichteten Prognose an weniger als fünf Arbeitstagen (z. B. wegen Homeoffice oder Telearbeit) an seiner ersten Tätigkeitsstätte tätig werden soll.

Vgl. auch die Erläuterungen u...

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