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Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Wichtiges auf einen Blick:
1. Höhe der Entfernungspauschale
Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt derzeit befristet bis für die ersten 20 vollen Entfernungskilometer jeweils 0,30 € und ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer jeweils 0,38 €.
2. Pauschalierung mit 15 % und Anwendung der 15-Tage-Vereinfachungsregelung
Der Arbeitgeber kann bei der Pauschalierung von Barzuschüssen mit 15 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw des Arbeitnehmers aus Vereinfachungsgründen von 15 Tagen monatlich ausgehen. Diese 15-Tage-Regelung gilt aber nicht im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren. Hat der Arbeitgeber einen höheren Betrag pauschal besteuert,als der Arbeitnehmer bei der Einkommensteuer-Veranlagung in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen kann, wird der Mehrbetrag in der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet. Die 15-Tage-Vereinfachungsregelung ist ggf. anteilig zu kürzen, wenn der Arbeitnehmer bei einer in Zukunft gerichteten Prognose an weniger als fünf Arbeitstagen (z. B. wegen Ho...