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IWB Nr. 2 vom Seite 41

Entschärfung der Registerfallbesteuerung

Prof. Dr. Henrik Schneider und Dr. Christian Heider

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 53Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurden die bisher geltenden Regelungen zur Besteuerung der sog. Registerfälle entschärft. Unter Registerfälle fallen Sachverhalte, in denen eine beschränkte Steuerpflicht aus der Vermietung bzw. Verpachtung oder der Veräußerung eines in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragenen Rechts begründet wird. Da die einzige Verbindung zum Inland diese Eintragung in ein ebensolches Buch oder Register ist, führt dies mitunter zu Steuerpflichten, die nicht nur für (ausländische) Steuerpflichtige und Berater, sondern auch für die Finanzverwaltung einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Misslich ist diese Regelung zudem deshalb, weil in vielen Fällen aufgrund von DBA-Befreiungen keine Steuermehreinnahmen zu verzeichnen sind.

I. Registerfallbesteuerung nach bisheriger Rechtslage

[i]Eintragung in deutsches Register ist ggf. einziger Nexus zum Inland§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG a. F. regelt, dass zu den inländischen Einkünften i. S. des § 1 Abs. 4 EStG auch solche Einkünfte gehören, die durch Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung von Sachinbegriffen oder Rechten, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind, erzielt werden. Durch dies...

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